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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17   

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https://dejure.org/2017,44719
LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17 (https://dejure.org/2017,44719)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17 (https://dejure.org/2017,44719)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 11 SaGa 605/17 (https://dejure.org/2017,44719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 916; ZPO § 935; ZPO § 940
    Unterlassungsanspruch gegen Versetzung; Anspruch auf Beschäftigung zu bisherigen Bedingungen nach Änderungskündigung und Vorbehaltsannahme

  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung und Prozessbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Während des Änderungsschutzverfahrens ist der Arbeitnehmer im Falle der Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt zunächst verpflichtet, zu den geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - BAGE 131, 78 = AP Nr. 222 zu § 626 BGB = NZA 2009, 954, BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1990, 734).

    Denn diese Entscheidung verkennt, dass mit der Vorbehaltsannahme ein Vertrag zu den geänderten Bedingungen zustande gekommen ist, der nach § 8 KSchG erst nach rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers rückwirkend aufgelöst wird (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - AP Nr. 22 zu § 3 EntgeltFG = EzA-SD 2004, Nr. 12, 7).

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91

    Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach den Grundsätzen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer (BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702) besteht schon deshalb nicht, weil der Kläger die ihm gegenüber ausgesprochene Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen hat (BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - juris).

    Während des Änderungsschutzverfahrens ist der Arbeitnehmer im Falle der Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt zunächst verpflichtet, zu den geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - BAGE 131, 78 = AP Nr. 222 zu § 626 BGB = NZA 2009, 954, BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1990, 734).

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Eine derartige Klarstellung ist keine Klageänderung und darum uneingeschränkt zulässig (BAG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versorgungsbetriebe = ZTR 2011, 365).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Während des Änderungsschutzverfahrens ist der Arbeitnehmer im Falle der Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt zunächst verpflichtet, zu den geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - BAGE 131, 78 = AP Nr. 222 zu § 626 BGB = NZA 2009, 954, BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1990, 734).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Denn diese Entscheidung verkennt, dass mit der Vorbehaltsannahme ein Vertrag zu den geänderten Bedingungen zustande gekommen ist, der nach § 8 KSchG erst nach rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers rückwirkend aufgelöst wird (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - AP Nr. 22 zu § 3 EntgeltFG = EzA-SD 2004, Nr. 12, 7).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach den Grundsätzen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer (BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702) besteht schon deshalb nicht, weil der Kläger die ihm gegenüber ausgesprochene Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen hat (BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - juris).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat deshalb nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung zur Folge, dass die Versetzung auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien unwirksam ist; der Arbeitnehmer hat das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (BAG, Urteil vom 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - NZA-RR 2005, 616).
  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Der streitige Verfügungsanspruch auf Verbot bzw. Unterlassen der Zuweisung der Tätigkeit in Hamburg wäre gemäß § 275 Abs. 1 BGB schon nicht begründet, weil diese Zuweisung längst durch die Ausübung des vom Beklagten beanspruchten Weisungsrechts - mit Schreiben vom 29. März 2017 - erfolgt ist und insofern gar nicht mehr unterlassen werden kann (LAG München, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80

    Frage der ordnungsgemäßen Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Damit ist dem Betriebsrat das Schreiben im Zeitpunkt der Entgegennahme zugegangen (BAG, Beschluss vom 27. August 1982 - 7 AZR 30/80 - BAGE 40, 95 = AP Nr. 25 zu § 102 BetrVG 1972 = NJW 1983, 2835).
  • LAG Düsseldorf, 28.02.1995 - 6 Sa 1986/94

    Unterlassungsklage wegen drohender Änderung des vertraglichen Aufgabenbereichs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
    Der Arbeitnehmer hat einen Beschäftigungsanspruch, nicht aber einen Anspruch auf Unterlassung unwirksamer Weisungen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 1995 - 6 Sa 1986/94 - LAGE Nr. 3 zu § 1004 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17

    Vertretung ohne Vertretungsmacht - Zurückweisung einer außerordentlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - NZA 2009, 954, 956 Rz. 26 m. w. N., so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2017 - 11 SaGa 605/17 - BeckRS 2017, 133186 Rz. 19), der sich die Kammer anschließt, ist der Arbeitgeber bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung grundsätzlich nicht auf Grund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.

    Der Arbeitnehmer gibt durch die Vorbehaltsannahme selbst zu erkennen, dass ihm zunächst die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zumutbar erscheint (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - NZA 2009, 954, 956 Rz. 26 m. w. N; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2017 - 11 SaGa 605/17 - BeckRS 2017, 133186 Rz. 19).

  • ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24

    Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch;

    Voraussetzung dafür ist auch im Rahmen des § 940 ZPO das Vorliegen einer zu sichernden Rechtsposition (Verfügungsanspruch) sowie eine besondere Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund), welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren nach summarischer Prüfung eine vorläufige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 10.6.2020 - 8 SaGa 1/20, BeckRS 2020, 20090 Rn. 16; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg v. 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17, BeckRS 2017, 133186, Rn. 18).
  • LAG Köln, 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Arbeitsort

    Voraussetzung dafür ist auch im Rahmen des § 940 ZPO das Vorliegen einer zu sichernden Rechtsposition (Verfügungsanspruch) sowie eine besondere Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund), welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren nach summarischer Prüfung eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17).
  • ArbG Gera, 09.01.2024 - 3 Ga 18/23

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung - Eilbedürftigkeit/Verfügungsgrund -

    Voraussetzung dafür ist auch im Rahmen des § 940 ZPO das Vorliegen einer zu sichernden Rechtsposition (Verfügungsanspruch) sowie eine besondere Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund), welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren nach summarischer Prüfung eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17).
  • ArbG Gera, 09.02.2023 - 2 Ga 2/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versetzung - Versetzungsklausel

    strittiger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren nach summarischer Prüfung eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17).
  • ArbG Gera, 03.05.2023 - 1 Ga 5/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versetzung - Verfügungsgrund

    Voraussetzung dafür ist nach § 940 ZPO das Vorliegen einer zu sichernden Rechtsposition (Verfügungsanspruch) sowie eine besondere Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund), welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren nach summarischer Prüfung eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17).
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